Arbeitgeber warnen vor praktischen Problemen bei Mindestlohn

Zum Start des Mindestlohns am 1. Januar rechnen die deutschen Arbeitgeber mit Arbeitsplatzverlusten und praktischen Problemen bei der Umsetzung.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Es war von Anfang an klar, dass dort, wo sich Arbeit zum Mindestlohn nicht mehr rechnet, Alternativen gesucht werden und Arbeitsplätze wegfallen", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der "Welt". "Wer Löhne festsetzt, ohne zu berücksichtigen, was Kunden für Produkte und Dienstleistungen zu zahlen bereit sind, darf sich darüber nicht wundern." Besonders belastend wirke der Mindestlohn auf die Branchen mit tariflichen Stundenlöhnen unter 8,50 Euro, die keine schrittweise Anpassung an den Mindestlohn mit den Gewerkschaften vereinbaren konnten.

"Dazu gehören zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäckerhandwerk." Für viele Arbeitgeber sei der Mindestlohn in der Praxis noch mit zahlreichen Fragezeichen und Rechtsunsicherheiten verbunden, warnte Kramer. Dies betreffe vor allem "den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten sowie die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten".

Dagegen erwarten die Gewerkschaften keine negativen Beschäftigungswirkungen und verweisen auf die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern. "Gerade das Beispiel England zeigt: Die Arbeitgeber, als die ehemals größten Kritiker des Mindestlohns, sind heute die größten Befürworter", sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell der "Welt". Ein Mindestlohn verhindere Dumpinglöhne und sei eine Anstandsgrenze nach unten.

Körzell forderte, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns müsse "von der ersten Minute an" kontrolliert werden. Da reiche das derzeitige Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht aus. "Die derzeit unbesetzten ca. 500 Stellen müssen sofort besetzt werden", sagte der DGB-Vorstand.

"Langfristig braucht es jedoch mehr Stellen bei der Finanzkontrolle als die jetzt geplante Aufstockung, um eine hohe Kontrolldichte zu erreichen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.12.2014

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