Arbeitgeber weisen IG-Metall-Forderung nach Regeländerung für Werkverträge zurück

Die Arbeitgeber begrüßen die Bereitschaft der IG Metall, über niedrige Einstiegslöhne für einfache Arbeiten reden zu wollen, kritisieren die Forderungen des IG-Metall-Vizes Detlef Wetzel nach gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Werkverträgen aber scharf.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich halte es für ein positives Zeichen, dass die IG Metall bei der tariflichen Vergütung von produktionsnahen Dienstleistungen Beweglichkeit signalisiert", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Auch sei zu begrüßen, dass Wetzel "die Bedeutung und Notwendigkeit von Werkverträgen für die industrielle Produktion unterstreicht". Er verstehe hingegen nicht, dass die IG Metall Rechtsänderungen fordert.

"Scheinwerkverträge sind schon heute verboten und werden auch von uns bekämpft. Neuer gesetzlicher Regelungen bedarf es nicht." Hundt weiter: "Für Arbeitnehmer, die auf der Basis von Werkverträgen eingesetzt werden, gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht – und damit auch das Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat des Werkunternehmers hat sämtliche vom Gesetz vorgesehenen Mitwirkungsrechte. Im Einsatzbetrieb hat der Betriebsrat alle Informationsrechte: Bei einem Missbrauch kann er dem Einsatz von Arbeitskräften widersprechen. Eine Änderung der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen ist überflüssig. Die unternehmerische Grundsatzentscheidung, was und wie produziert wird, kann nur durch die Unternehmensleitung getroffen werden." Spezialisierte Unternehmen könnten bestimmte Aufgaben vielfach besser und auch preisgünstiger durchführen als der Auftraggeber, betonte Hundt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.08.2013

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