Arbeitgeberpräsident Kramer warnt vor Rente mit 63

Der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat die mögliche schwarz-rote Koalition davor gewarnt, das Alter für eine abschlagsfreie Rente für große Teile der Bevölkerung auf 63 Jahre zu senken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die SPD-Pläne würden zu einer milliardenschweren Mehrbelastung der Rentenversicherung führen", sagte Kramer der "Welt". "In der Wirkung kommen sie einer Komplettrücknahme der Rente mit 67 gleich, weil von deren Entlastungswirkung für die Rentenversicherung dann nichts mehr übrig bleibt." Dies sei "unsolidarisch und geht zulasten der jüngeren Generation".

In den Forderungen der SPD für eine große Koalition heißt es: "Nach einem langen Arbeitsleben (45 Jahre) muss eine gute Rente ohne Abzüge stehen." Das zielt auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 ab. Unklar ist, ob das für 45 Versicherungsjahre gilt mit Phasen ohne Beschäftigung oder für 45 Beitragsjahre, was den Empfängerkreis reduziert.

Die Rente mit 67 sei auch deshalb erforderlich, "weil wir es uns nicht länger leisten können, auf ältere Arbeitnehmer zu verzichten", sagte Kramer. "Wir haben große Anstrengungen unternommen, um mehr Ältere in Beschäftigung zu halten, und viel erreicht." Die Zahl der Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Das Eintrittsalter in die Altersrente sei inzwischen auf durchschnittlich 64 Jahre gestiegen. "Es wäre ein Irrsinn, jetzt diese Erfolge zu gefährden", warnte der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Die Unternehmen müssten ihrerseits "alles tun, damit sich der positive Trend bei der Beschäftigung Älterer fortsetzt".

Nach den Worten Kramers wäre es nicht gerecht, eine Gruppe von Frührentnern künftig von Rentenabschlägen auszunehmen. "Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bezieht, kann keine genauso hohe Rente bekommen wie derjenige, der erst später in Rente geht und damit weniger lang Rente bekommt", sagte er. Der Arbeitgeberpräsident warf der SPD zudem vor, von ihren Plänen würden "vor allem Bezieher besonders hoher Renten profitieren". Ihr Rentenprivileg müsse von Arbeitnehmern mit geringen Rentenansprüchen mitbezahlt werden, so Kramer. "Das kann nicht gewollt sein."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.11.2013

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