Arbeitgeberverband fordert Mindestlohn erst ab 21 Jahren

Die geplanten Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren vom Mindestlohn laufen nach Einschätzung der Arbeitgeber komplett ins Leere.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "So wie Frau Nahles sich das denkt, wird es nicht gehen", sagte der Hauptgeschäftsführer der "Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände" (BDA), Reinhard Göhner, der "Berliner Zeitung" (Montagausgabe): "Die Pläne der Arbeitsministerin sind ein Beitrag zur Erhöhung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Wir sind nicht bereit, dafür die Verantwortung zu übernehmen." Zuvor hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angekündigt, sie wolle den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro weitgehend ohne Ausnahmen flächendeckend einführen.

Um zu verhindern, dass Jugendliche statt einer Ausbildung einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, solle der Mindestlohn allerdings erst ab dem 18. Lebensjahr gelten. Diese Ausnahme geht der BDA nicht weit genug. Viele Heranwachsende stünden überhaupt erst mit 18 Jahren vor der Entscheidung, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben, sagte Göhner der "Berliner Zeitung": "An diesem Punkt sind wir sehr enttäuscht".

Die Altersuntergrenze für den Mindestlohn müsse auf 21 Jahre angehoben werden. Zudem seien Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und Personen, die am Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln seien, erforderlich. Göhner kündigte an, im parlamentarischen Verfahren weiter auf eine Änderung des Gesetzesentwurfes zu dringen: "Wir sind nicht am Ende, sondern am Anfang der politischen Diskussion."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.03.2014

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