Arbeitsagentur rügt unausgereifte Hartz-IV-Gesetze

Seit Einführung der Hartz-IV-Reform vor sechseinhalb Jahren sind die betreffenden Gesetze 60 mal geändert worden.

Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) - Das bedeute für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) "durchschnittlich eine Änderung in 1,3 Monaten", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt der "Frankfurter Rundschau" (Freitagausgabe). "Rechnerisch vergehen also keine sechs Wochen ohne neue Vorschriften." "Dass man bei einem so umfassenden Projekt nachsteuern muss", sei "nicht verwunderlich", sagte Alt.

"Aber man sollte vielleicht etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen." So könnten "gute Ideen" gesammelt und "in größeren Zeitabständen" verarbeitet werden: "Keine Hektik im Gesetzgebungsprozess." Als Beispiel für Regeln, die großen bürokratischen Aufwand erfordern, nannte Alt in der "Frankfurter Rundschau" die Warmwasser-Versorgung für Hartz-IV-Empfänger mit einem Boiler in der eigenen Wohnung.

Wenn Kinder im Haushalt sind, erhalten sie für das Aufheizen des Wassers je nach Alter und amtlich berechnetem Duschbedarf unterschiedliche Beträge: "Das führt dazu, dass wir immer auf die Geburtstage der Kinder achten und jeweils einen neuen Bescheid schreiben müssen. Auch wenn es um einen oder zwei Euro geht." Alt forderte, solche Leistungen in Pauschalen zusammenzufassen, auch wenn das etwas mehr koste: "Wir sollten den Menschen mehr Möglichkeiten einräumen, in ihrer Lebensführung selbstständig zu werden. Wir haben zu viele Einzelleistungen, die wir ihnen minutiös vorrechnen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.07.2011

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