Arbeitsgericht untersagt Pilotenstreik bei Air Berlin

Das Frankfurter Arbeitsgericht hat am Dienstagabend der Fluggesellschaft Air Berlin im Prozess gegen die Pilotenvereinigung Cockpit recht gegeben und einen am Montag angekündigten Pilotenstreik untersagt.

Frankfurt/ Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Arbeitsniederlegungen sollten Mitte dieser Woche beginnen. Die Airline hatte daraufhin einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Bereits am 16. August dieses Jahres hatten die Cockpit-Piloten für Arbeitskampfmaßnahmen gestimmt.

Der Streik konnte jedoch durch einen ausgehandelten Vorvertrag zwischen Airline und Gewerkschaft abgewehrt werden. In den anschließenden Tarifverhandlungen kam es jedoch zu unterschiedlichen Auslegungen der Vereinbarungen des Vorvertrags, weshalb die Piloten diesen in einer Urabstimmung im Oktober ablehnten. In der Tarifauseinandersetzung geht es um verbesserte Dienst-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten.

Außerdem verhandelten die Parteien über einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Piloten der Air Berlin Group.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.11.2010

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