Arbeitsgruppenchef rechnet bei NPD-Verbot mit "Prozessdauer von bis zu fünf Jahren"

Der Bund-Länder-Arbeitsgruppenchef zur Prüfung eines NPD-Verbots, Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), erwartet ein langes Verfahren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich rechne mit einer Prozessdauer von bis zu fünf Jahren", sagte Stahlknecht der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe). Das Bundesverfassungsgericht sei im Vergleich mit den 50er-Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die KPD verbot, "nicht schneller geworden" Die Innenministerkonferenz am 22. März wird laut Stahlknecht beschließen, dass alle Bundesländer "ab April ihre Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in Bundes- und Landesvorständen der NPD abschalten." Dies bedeutete, dass man sie nicht mehr als Quellen nutze.

Die Forderung der SPD, die V-Leute in allen Parteigliederungen abzuschalten, lehnt er ab. "Das wäre fahrlässig, zumal wir der NPD die Verfassungsfeindlichkeit nachweisen wollen", sagte Stahlknecht. Die Ministerpräsidenten-Konferenz am 29. März wird nach seiner Prognose weiter gehen als die Innenminister.

"Für die Regierungschefs steht ein NPD-Verbot politisch auf der Agenda. Sie können über den Bundesrat einen NPD-Verbotsantrag stellen. Hier sind sie risikofreudiger als wir", sagte Stahlknecht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.03.2012

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