Arbeitskampf: Fluglotsen legen Berufung ein

Im geplanten Fluglotsen-Streik sind diese unmittelbar nach dem Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts in Berufung gegangen.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Zuvor hatte das Gericht einem Antrag auf eine einstweiligen Verfügung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zugestimmt und den Streik verboten. Doch damit ist der Konflikt nicht beigelegt. Die Fluglotsen haben gegen die Entscheidung umgehend Berufung eingelegt.

Eine Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt wird noch heute Abend erwartet. Zuvor hatten sich die Fronten zwischen DFS als Arbeitgeber und der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) stark zugespitzt. Die GdF fordert 6,5 Prozent mehr Gehalt sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter.

Dies ging der DFS jedoch zu weit. Am Wochenende hatte die Flugsicherung ihr bisheriges Angebot nachgebessert. Sie schlug vor, die Gehälter der Lotsen rückwirkend zum 1. August um zunächst 3,2 Prozent zu erhöhen.

Darüber hinaus hatte die DFS eine Einmalzahlung von 0,8 Prozent in Aussicht gestellt. Der bundesweite Ausstand soll Donnerstagfrüh um sechs Uhr beginnen und bis um zwölf Uhr mittags andauern. Im Streikfall sind vor allem Inlandsflüge davon betroffen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.08.2011

Zur Startseite