Atom-Moratorium: Staatsrechtler wirft Bundesregierung rechtswidriges Handeln vor

Der Staatsrechtler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat der Bundesregierung wegen des jüngsten Atom-Moratoriums rechtswidriges Handeln vorgeworfen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Gesetz (über die Verlängerung der Atomlaufzeiten) gilt natürlich nach wie vor", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Das Moratorium ist ein flotter Spruch der Regierung ohne rechtliche Grundlage." Überdies sei das "schon der dritte Fall" in kurzer Zeit, so Morlok weiter.

"Der erste Fall war die vom Parlament beschlossene Sperrung kinderpornografischer Seiten, die derzeit ausgesetzt ist. Der zweite Fall ist die Aussetzung der Wehrpflicht. Denn das Wehrpflichtgesetz gibt es ja nach wie vor. Eigentlich müssten die Kreiswehrersatzämter die jungen Männer weiter einberufen. Doch der alte Verteidigungsminister hat einfach gesagt: Wir wenden das Gesetz nicht mehr an. Das Atomgesetz ist der dritte Fall. Diese Ballung ist schon ein bisschen auffällig. Und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), vor dem ich großen Respekt habe, verteidigt die Institution, auch gegen seine eigenen Parteifreunde."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.03.2011

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