Auch politische Kontrahenten würdigen Guido Westerwelle

Nach dem Tod von Guido Westerwelle hat es Beileidsbekundungen aus dem politischen Berlin gegeben, auch von seinen früheren politischen Kontrahenten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich bin sehr bestürzt über die Nachricht vom Tod meines langjährigen Kollegen", sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel. Westerwelle sei "ein aufrechter Demokrat" gewesen. Im Namen der Sozialdemokratischen Partei spreche er seinem Lebenspartner, seinen Freunden und Angehörigen und der gesamten FDP sein Beileid aus.

"Wir Sozialdemokraten waren ganz sicher nicht häufig mit ihm einer Meinung. Uns einte aber die Überzeugung, dass die progressiven Kräfte in unserem Land sich zu einer offenen Gesellschaft und deren Werten selbstbewusst bekennen müssen. Mit Guido Westerwelle war ein vertraulicher Austausch genauso selbstverständlich möglich wie ein beherzter politischer Streit", heißt es in der Erklärung.

"Mit großer Trauer haben wir die Nachricht vom Tode Guido Westerwelles vernommen", sagten die Grünen-Parteivorsitzenden Simone Peter und Cem Özdemir. Als Außenminister und FDP-Vorsitzender habe er auf die deutsche Politik einen prägenden Einfluss ausgeübt. "Er war uns immer ein streitbarer Kollege. Wir werden seinen Elan und seine Freude an der politischen Auseinandersetzung vermissen." FDP-Chef Lindner zeigte sich sprachlos über den Tod seines Vorgängers. "Mir fehlen die Worte, um wirklich auszudrücken, was mich in diesen Stunden bewegt", so Lindner.

Seine "intellektuelle Schärfe und seine rhetorische Brillanz" habe die Partei oft begeistert. "Seine rheinische Lebenslust und sein grenzenloser Optimismus haben uns mitgerissen", so Lindner. Als liberaler Politiker habe er eine ganze Generation inspiriert oder herausgefordert. "Er hat in der Sache niemanden geschont - und auch er selbst wurde nie geschont", so der FDP-Chef. Westerwelle war am Freitag in der Kölner Universitätsklinik an den Folgen seiner Leukämie-Erkrankung verstorben. Er wurde 54 Jahre alt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.03.2016

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