Aussetzung der Rentenbeitragssenkung stößt auf rechtliche Bedenken

Die geplante Aussetzung der Rentenbeitragssenkung durch die große Koalition stößt nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) bei Arbeitgebern und Opposition auf massive rechtliche Bedenken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die große Koalition läuft Gefahr, mit einem verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben in die 18. Legislaturperiode zu starten", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die der Zeitung vorliegt. Die Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Kerstin Andreae, sagte der "Frankfurter Rundschau", die Koalition führe mit ihrem Vorhaben "das parlamentarische Verfahren ad absurdum". Der Bundestag soll am heutigen Donnerstag in erster Lesung das Gesetz beraten, mit dem die zum Jahreswechsel eigentlich anstehende Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 auf 18,3 Prozent außer Kraft gesetzt wird.

Durch das Festhalten am bisherigen Beitrag wollen Union und SPD Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro erzielen. Das Gesetz kann wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes jedoch erst Ende Januar in dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. "Die geplante rückwirkende Beitragsfestsetzung würde in vertrauensgeschützte Rechtspositionen eingreifen", warnt die BDA. Es gebe Zweifel, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Grünen-Expertin Andreae sieht zudem einen Verstoß gegen parlamentarische Abläufe. Aus gutem Grund gebe es zwischen der ersten und der zweiten Lesung eines Gesetzes eine Anhörung im Bundestag. Wenn Schwarz-Rot aber wie vorgesehen schon jetzt im Bundes-Anzeiger erkläre, dass der Beitrag für 2014 bei 18,9 Prozent verharren soll, nehme sie das Ergebnis vorweg: "Dann kann sich die Koalition die Expertenbefragung auch sparen", sagte die Grünen-Politikerin der Zeitung.

In Kreisen der Rentenversicherung wird das von der Koalition geplante Verfahren laut dem Bericht als "sehr, sehr ungewöhnlich" bezeichnet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.12.2013

Zur Startseite