Aussiedlerbeauftragter Bergner kritisiert Feier zum 50 Jahre Anwerbeabkommen mit Türkei

Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), hat die von der Bundesregierung ausgerichtete Feier zum 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei grundsätzlich kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (Samstag-Ausgabe). In einem politischen Lage-Bericht, der dem Blatt vorliegt, schreibt Bergner: "Anlässlich des 50. Jahrestages des Anwerbeabkommens mit Italien im Jahre 2005 fand keine zentrale Festveranstaltung statt, obwohl es das erste Abkommen dieser Art war. Das 50. Jubiläum der entsprechenden Verträge mit Spanien und Griechenland 2010 fand überhaupt keine öffentliche Beachtung."

Mit der jetzt geplanten Veranstaltung am 2. November im Berliner Auswärtigen Amt unter Beteiligung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan setze man sich deshalb "der Gefahr der Unausgewogenheit aus", monierte der CDU-Politiker. "Es besteht ohnehin oft der Eindruck, deutsche Integrationspolitik konzentriere ihre Aufmerksamkeit einseitig auf türkische Migranten und schenke den Integrationserfolgen und Problemen anderer Herkunftsgruppen relativ geringe Beachtung." Schließlich sei auch die Auffassung falsch, "es gäbe hier eine Erfolgsgeschichte zu feiern".

Denn "bei objektiver Betrachtung wird man problematische Folgeentwicklungen des zu feiernden Abkommens nicht ignorieren können". Es sei aufgrund der sich verschlechternden Arbeitsmarktlage 1972/1973 ausgesetzt und nie wieder aufgenommen worden, betonte Bergner. "Kritische Beobachter könnten allein mit Hinweis auf diese Sachlage die Frage stellen, welcher zeitgeschichtliche Entwicklungsverlauf denn mit dem 50jährigen Jubiläum eines Vertrages, der nur 11 Jahre in Kraft war, nachgezeichnet werden soll."

Insgesamt gebe die Entwicklung "eher Anlass, die integrationspolitische Fragwürdigkeit einer ausschließlich durch wirtschaftliche Interessen gesteuerten Arbeitsmigration festzustellen, deren besondere Problematik darin besteht, dass sie kaum Bindungs- und Loyalitätsmotive gegenüber der Aufnahmegesellschaft zu vermitteln vermag".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.10.2011

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