Auswärtiges Amt: Erdogan-Schmähgedicht wahrscheinlich strafbar

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan höchstwahrscheinlich strafbar gemacht: Zu diesem Schluss kommt das Auswärtige Amt in einer internen juristischen Prüfung, die dem "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe) zufolge noch vor dem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem türkischen Premierminister Ahmet Davutoglu am Sonntag in Auftrag gegeben wurde.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit der kurzfristigen Prüfung, deren Ergebnis am Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt wurde, reagierte das Auswärtige Amt auf den erheblichen Unmut, den Böhmermanns Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst hatte. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.04.2016

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