Auswärtiges Amt hält Drohnen-Einsatz in der Ukraine für unzulässig

Der Einsatz deutscher Drohnen in der Ukraine, die dort den Waffenstillstand überwachen sollten, wird voraussichtlich nicht zustande kommen: Das Auswärtige Amt (AA) hält die Mission, so wie sie das Verteidigungsministerium vorschlägt, für unzulässig.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Regularien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schlössen zwar den Einsatz bewaffneter Streitkräfte nicht aus, heißt es laut eines "Spiegel"-Berichts in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stefan Liebich. "Ausgeschlossen hingegen werden sogenannte Durchsetzungsmaßnahmen", heißt es weiter. Das bedeutet, Bundeswehrsoldaten dürften sich in der Ukraine in Notwehr verteidigen, aber nicht die Drohnenmission durchsetzen.

"So wie Frau von der Leyen sich das gedacht hat, geht es definitiv nicht", heißt es im AA. Das Verteidigungsministerium erwog den Einsatz von Fallschirmjägern zum Schutz der Soldaten, die die Drohnen bedienen. "Entweder kennt das Verteidigungsministerium die Regularien nicht oder es will sie ändern", kritisierte Liebich.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.10.2014

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