Autovermieter Sixt will mehr Car-Sharing anbieten

Der deutsche Autovermieter Sixt sieht sich bei der Umsetzung weiterer Car-Sharing-Modelle in Deutschland behindert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der deutsche Gesetzgeber ist leider sehr zurückhaltend. Wir würden gerne mehr Drive-Now-Angebote machen, mehr Autos in die Städte stellen", sagte Alexander Sixt, Vorstand bei der börsennotierten Firma und Sohn von Konzernchef Erich Sixt, der "Süddeutschen Zeitung" (Montagsausgabe). Dies werde aber durch gesetzliche Vorschriften behindert.

Sixt sieht sich mit Drive-Now, das in Zusammenarbeit mit BMW betrieben, derzeit als deutscher Marktführer bei professionellem Car-Sharing, also der gemeinschaftlichen Nutzung von Fahrzeugen gegen Geld. Derzeit hat Drive-Now rund 500.000 Kunden und betreibt 3.000 Fahrzeuge. Einer Umfrage zufolge haben über die Hälfte der Drive-Now-Nutzer kein eigene Auto, jeder Dritte habe hat sein eigenes Auto abgeschafft.

"Drive-Now ist die Lösung für viele Verkehrsprobleme in der Stadt", sagte Sixt der "Süddeutschen Zeitung". Trotzdem gebe es nicht ausreichend viele Parkplätze, kritisierte Sixt. Anders sähe es in anderen europäischen Großstädten aus: "Wir sprechen auch mit Kommunen, die eigene, drastische Wege gehen und zum Beispiel ganze Innenstadtbereiche sperren und nur noch Carsharing-Konzepte erlauben wollen. Die sind leider nicht in Deutschland." Im Ausland werde Drive-Now weiter expandieren, derzeit liefen dazu Gespräche mit BMW. Alexander Sixt betonte zudem, die Expansion des klassischen Vermiet-Geschäftes in den USA weiter voranzutreiben. Bereits jetzt seien dort alle Standorte profitabel.

In Miami habe Sixt bereits einen Marktanteil von bis zu acht Prozent. "Wenn wir - rein hypothetisch - die hundert größten Airports besetzen und ähnliche Marktanteile erreichen würden, dann könnte Nordamerika der stärkste Markt noch vor Deutschland für Sixt werden. Dies würde eine Verdoppelung des Umsatzes des gesamten Sixt-Konzerns bedeuten", sagte Alexander Sixt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.07.2015

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