Bürgermeister fordern Einfach-Grundsteuer: Nur noch Grundstück soll besteuert werden

Eine parteiübergreifende Gruppe von Bürgermeistern startet am Donnerstag einen "Aufruf für eine zeitgemäße Grundsteuer".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bemessungsgrundlage für die Steuer soll demnach künftig nur noch der Bodenwert oder eine Kombination von Bodenwert und Grundstücksfläche sein, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Nach geltendem Recht werden sämtliche Gebäude auf einem Grundstück aufwendig einzeln bewertet. "Es macht keinen Sinn, an der Fiktion festzuhalten, Haus und Grundstück seien eine Einheit", sagte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer.

Heute stammen Schätzungen zufolge 80 bis 90 Prozent des Grundsteueraufkommens von gut elf Milliarden Euro aus den Gebäudewerten; die Grundstückswerte spielen nur eine untergeordnete Rolle. "Ein wirtschaftlicher Umgang mit dem knappen Gut Fläche, die innerörtliche Aktivierung von Flächen für Wohnen und Gewerbe und die Ertüchtigung des Gebäudebestands sind dauerhafte Herausforderungen für die Städte und Gemeinden überall in Deutschland", heißt es in dem Aufruf, der vom Naturschutzbund initiiert wurde und der an alle Finanzminister, Bürgermeister und die kommunalen Spitzenverbände versendet wird. Die Vorteile einer solchen Einfach-Grundsteuer liegen auf der Hand: Da die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks für die Steuerbelastung irrelevant ist, besteht für Eigentümer ein Anreiz, ihr Grundstück möglichst effizient zu nutzen.

Erhöhen Investitionen in Gebäude wie etwa eine energetische Sanierung automatisch die Grundsteuerbelastung, weil der Wert der Gebäude dadurch ja steigt, sinkt die Rendite von solchen Investitionen, so dass sie möglicherweise unterlassen werden. Derzeit wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten ermittelt, die für Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen. Faktisch gelten alle seit diesem Zeitpunkt errichteten Gebäude als neu.

Bisherige Reformpläne zielen meist darauf ab, Immobilien marktnah zu bewerten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.12.2012

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