BA-Vorstand Alt: Keine Hartz-IV-Erhöhung ohne Gesetz

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird Hartz-IV-Empfängern die geplante Erhöhung von fünf Euro ab Januar 2011 nicht auszahlen, wenn es keine Zustimmung des Bundesrates für das Hartz-IV-Gesetz gibt.

Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) - "Als ausführende Behörde können wir nur das machen, wozu uns der Gesetzgeber legitimiert hat. Wenn es für die Erhöhung des Regelsatzes ab Januar keine gesetzliche Grundlage gibt, können wir auch nicht mehr auszahlen", sagte Heinrich Alt, BA-Vorstandsmitglied, der "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe). Komme es im Bundesrat zu keiner Einigung, werde die BA vorerst die bisherigen Beträge auszahlen, so Alt weiter.

Die SPD will unterdessen bei ihrer Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat bleiben. Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, sagte der "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe): "Die SPD wird dem Gesetz nicht zustimmen und den Vermittlungsausschuss anrufen." Oppermann forderte, unabhängig vom Bundesratsentscheid eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes.

"Die Hartz IV Erhöhung kann und muss zum 1. Januar 2011 ausgezahlt werden. Es wäre höchst ungerecht, wenn Beamte regelmäßig in Vorgriff auf eine Lohnerhöhung erhöhte Bezüge bekommen, Hartz IV-Empfänger aber nicht mehr Geld bekommen sollen", so Oppermann weiter. Ministerin von der Leyen habe sich mit dem gesamten Gesetzgebungsverfahren vergaloppiert.

Oppermann: "Erst hat sie gezögert und taktiert. Jetzt fallen ihr kurz vor Jahresende rechtliche Probleme auf, die schon längst hätten geklärt sein müssen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.12.2010

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