BGH: Für leichtfertige Fehler beim Online-Banking haften die Kunden

Kunden, die beim Online-Banking leichtfertig auf Betrüger hereinfallen und ihre Transaktionsnummern (TAN) preisgeben, haften für ihre Schäden selbst.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte erfolglos geklagt, nachdem er auf Betrüger hereingefallen war. Er war beim Online-Banking aufgefordert worden, mehrere Transaktionsnummern anzugeben und der Aufforderung gefolgt, obwohl die Bank vor solchen Machenschaften ausdrücklich gewarnt hatte.

Die unbekannten Tätern hatten dann vom Konto des Geschädigten 5.000 Euro auf ein Konto in Griechenland überwiesen. Damit wurde der Kläger offenbar Opfer einer sogenannten Phishing-Attacke. Dabei werden Internet-Nutzer auf eine manipulierte Webseite umgeleitet, die der ursprünglich anvisierten Seite täuschend ähnlich sieht.

Dort versuchen die Betrüger an die Daten der Nutzer heranzukommen. Bankkunden können demnach beim Online-Banking keinen Schadenersatz verlangen, wenn sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen und dadurch auf Betrüger hereinfallen. "Beim Online-Banking sollten Kunden auf drei Dinge achten: Das sicherste Überweisungsverfahren ihrer Bank wählen, aktuelle Sicherheitssoftware einsetzen und gesunde Vorsicht walten lassen. Dann bietet Online-Banking ein sehr hohes Sicherheitsniveau", erklärte BITKOM-Sicherheitsexperte Lutz Neugebauer. Zurzeit nutzen rund 28 Millionen Deutsche Online-Banking. Das Bundeskriminalamt meldete in seiner Statistik für das Jahr 2010 rund 5.300 Phishing-Fälle in Deutschland, Tendenz steigend.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.04.2012

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