BGH: Fusionsverbot für ProSiebenSat.1 und Springer war rechtmäßig

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Untersagung des Zusammenschlusses zwischen dem Axel-Springer-Verlag und der Fernsehsender-Gruppe ProSiebenSat.1 rechtmäßig war.

Das Bundeskartellamt hatte bereits 2006 Springer den Erwerb von Geschäftsanteilen an den Fernsehsendern ProSieben und Sat.1 untersagt. Der Zeitungsverlag hätte nach dem Erwerb über sämtliche Stammaktien an der Fernsehsender-Gruppe verfügt. Mit der Fusion hätte demnach eine beherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen am Fernsehwerbemarkt vorgelegen.

Springer hatte daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen, Springer hatte dagegen wieder Rechtsbeschwerde eingelegt. Der Bundesgerichtshof bestätigte heute, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtmäßig war, das Verbot halte jeder rechtlichen Nachprüfung stand.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.06.2010

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