BGH: Gentests an künstlich befruchteten Embryonen nicht strafbar

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind in Deutschland nicht strafbar.

Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.07.2010

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