BGH erklärt Klauseln in alten Versicherungsverträgen für unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klauseln in alten Versicherungsverträgen für unwirksam erklärt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied der BGH am Mittwoch. Demnach könne sich die Versicherung in diesen Fällen nicht darauf berufen, dass der Kunde seine Vertragspflichten verletzt habe. Am 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (VVG 2008) in Kraft getreten, wonach Versicherer ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue für ihre Kunden günstigere Recht anpassen mussten.

Der Aufforderung sind jedoch nicht alle nachgegangen. Diese Unterlassung hatten Verbraucherschützer scharf kritisiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.10.2011

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