BGH-Urteil: Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern abgewiesen

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der insolventen Bank Lehman Brothers zurückgewiesen.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Die beklagte Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt, die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschieden die Richter am Dienstag. Außerdem sei die Pleite der US-Bank nicht vorhersehbar gewesen. Die Anleger hätten demnach keinen Anspruch auf die Erstattung des investierten Geldes.

Die Kläger hatten nach eigenen Angaben den Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse vertraut und auf deren Anraten hin Zertifikate von Lehman Brothers gekauft. Es ist das erste Mal, dass sich das Revisionsgericht mit den juristischen Folgen der Lehman-Pleite befasst hat. Lehman Brothers hatte im September 2008 im Zuge der Finanzkrise Insolvenz anmelden müssen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.09.2011

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