Bahn: Reisende müssen in Nordrhein-Westfalen mit Notfahrplänen rechnen

An Rhein und Ruhr könnte bereits in den kommenden Wochen ein Chaos im gesamten Regional- und S-Bahnverkehr entstehen.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Millionen Pendler müssen sich nach Informationen der "Welt" im schlimmsten Fall auf einen stark ausgedünnten Notfahrplan einstellen, der mit alten Zügen bedient wird. Grund ist eine Entscheidung des Bundeskartellamtes, wonach Absprachen der Deutschen Bahn (DB) mit Konkurrenten über die Aufteilung des Schienenverkehrs im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR), dem größten seiner Art in Deutschland, unzulässige Wettbewerbsverzerrungen sind. Ein Sprecher des Bahnunternehmens Abellio bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben der Kartellwächter am Freitag eingegangen ist.

Nun muss gegen den Willen der beteiligten Unternehmen und der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine Abellio-Klage gegen die Bahn weiterverfolgt werden. Der Bundesgerichtshof wird daher, das erwarten alle Beteiligten, am 8. Februar verfügen, dass Verkehrsverbände Bahnstrecken nicht mehr ohne Ausschreibung vergeben dürfen. Im Fall des VRR bedeutet das, dass der 2009 geschlossene Verkehrsvertrag mit der Bahn nichtig ist und der Vertrag von 2004 wieder auflebt.

Dem Altvertrag zufolge müsste der VRR allerdings 110 Millionen Euro an die Deutsche Bahn zahlen, Geld, das weder der Verbund noch die dahinterstehenden Kommunen haben. Der VRR hatte diese Summe nach harscher Kritik an der DB Regio einbehalten, war aber einem Prozess gegen die Bahn unterlegen. Der neue Verkehrsvertrag von 2009 verhinderte, dass der VRR zahlen musste.

Lebt der Altvertrag wieder auf, ergibt sich daher eine Situation, die einmalig in Deutschland ist: Der VRR kann seinen Teil des Vertrags nicht erfüllen und muss folglich die Bahn per Verfügung zwingen, Schienenverkehr anzubieten. "Das ist durch eine sogenannte Auferlegung möglich", verlautet aus Verhandlungskreisen. "Damit bricht zwar nicht der Schienenverkehr komplett zusammen, aber eine Auferlegung kann nur sicherstellen, dass ein notdürftiges Basisangebot gefahren wird. Wobei die Bahn auf Züge ihrer Wahl, vermutlich die ältesten im Bestand, zurückgreifen wird."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.01.2011

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