Bahn wehrt sich gegen Entschädigungspflicht bei Unwetter und Streik

Die Deutsche Bahn wehrt sich dagegen, anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen auch im Falle höherer Gewalt bei Verspätungen den Kunden Entschädigung zahlen zu müssen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Brandbrief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas fordert der Bahn-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube jetzt die Klarstellung, dass "Bahnunternehmen im Falle höherer Gewalt für Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden dürfen". Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z. / Montagsausgabe). Die Bahn zahlte bisher in solchen Fällen - etwa nach dem Hochwasser im Sommer oder den Herbststürmen Ende Oktober - freiwillig aus Kulanz.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von Ende September sind Bahnunternehmen indes rechtlich verpflichtet, bei Verspätungen oder Zugausfällen wegen "höherer Gewalt" - also bei Unwetter, Hochwasser oder Streik - Entschädigung zahlen. Grube beruft sich bei seiner Forderung nach Klarstellung der EU-Fahrgastverordnung auf einen Bericht der EU-Kommission vom August dieses Jahres. Darin habe sie Ausnahmen von der Haftung angedeutet.

"Eine Neuordnung des Rechtsrahmens würde weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene abwenden", schreibt Grube in dem Brief, der der F.A.Z. vorliegt. Das EuGH-Urteil sei ein Beleg für den "Geist des Verbraucherschutzes, missachte aber das legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard" zwischen Bahn sowie Flugzeug, Schiff und Bus, die derzeit bei höherer Gewalt nicht haften müssten. Nach Angaben der Bahn sind in diesem Jahr bis Oktober schon rund eine Million Anträge auf Entschädigung wegen Verspätungen und Zugausfällen eingereicht worden; in 90 Prozent der Fälle habe die Bahn gezahlt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.11.2013

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