Bahr: Zwangsrabatt für Pharmakonzerne gegenüber Krankenkassen soll verlängert werden

Die Pharmakonzerne sollen nach Willen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) weiterhin hohe Abschlagzahlungen an die Krankenkassen leisten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der sogenannte Zwangsrabatt wird nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe) verlängert. Die Entscheidung des Ministers bedeutet einen schweren Rückschlag für die forschenden Pharmaunternehmen, die insbesondere von dieser Entscheidung betroffen sind. Der im August 2010 um zehn Punkte auf 16 Prozent angehobene Zwangsrabatt ist ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Arzneimittelpreise im vergangenen Jahr.

Er bringt den Krankenkassen eine Ersparnis von etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Die Bundesregierung ist durch die EU verpflichtet, die Abschlagszahlung auf den Arzneimittelpreis in jedem Jahr zu überprüfen. Maximal soll sie bis Ende 2013 gelten - es sei denn, das Gesundheitsministerium kommt bei der turnusmäßigen Überprüfung zu dem Ergebnis, dass sie nicht mehr angemessen ist.

Der Abschlag war von Bahrs Vorgänger Philipp Rösler (FDP) erhöht worden, um die kostensparende Wirkung der seit kurzem begonnenen Preisverhandlungen über neue Medikamente vorwegzunehmen und die Kassen vor einem drohenden Milliarden-Finanzierungsloch zu bewahren. Durch die gute Wirtschaftslage 2010 und 2011 ist die Finanzlage im System inzwischen positiv. Der Verband der forschenden Pharmahersteller hatte deshalb gefordert, den Abschlag vorzeitig wieder zu senken.

Zuletzt hatte es in der Union Stimmen gegeben, die Auflagen für die Pharmaunternehmen in den Preisverhandlungen abzumildern. Das Ministerium sieht angesichts der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anlass, die Rabattregelung und auch das geltende Preismoratorium vorzeitig zu ändern. "Diese Regelungen sind weiterhin gerechtfertigt", hieß es im Gesundheitsministerium.

Das Preismoratorium heißt, dass Preiserhöhungen seit dem August 2010 weiterhin nicht mit der gesetzlichen oder auch der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.02.2012

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