Bayerische Justizministerin Merk begrüßt umstrittenen Sterbehilfe-Gesetzentwurf

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat sich für den umstrittenen Sterbehilfe-Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ausgesprochen.

München (dts Nachrichtenagentur) - "Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Bundesjustizministerium in diesem Entwurf die gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten will", sagte Merk der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe). Zugleich gab Merk zu, dass es bei der Reaktion ihres eigenen bayerischen Ministeriums auf den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Abstimmungsprobleme im bayerischen Justizministerium gab. Als das bayerische Justizministerium im Mai eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Sterbehilfe-Gesetzes abgab, sei es "nicht zu einer genauen Rückkopplung mit der Spitze des Ministeriums gekommen", sagte Merk der "Welt".

Merks Ministerium hatte damals in der Stellungnahme eine Straffreiheit nicht nur für teilnehmende Angehörige, sondern auch für Ärzte und Pflegekräfte vorgeschlagen. Doch dies wird jetzt, da es vom Bundesjustizministerium im zweiten Entwurf übernommen wurde, besonders von CSU-Politikern scharf kritisiert und auch von Merk selbst abgelehnt. Merk widersprach nun der Behauptung, sie hätte ihre Einschätzung plötzlich geändert: Sie sei immer für eine Straffreiheit für Angehörige, nie aber für Ärzte gewesen: "Es stimmt nicht, dass ich bei meiner Bewertung des Gesetzentwurfs des Bundesjustizministeriums meine Meinung geändert hätte", sagte Merk der "Welt".

Vielmehr habe ihr Ministerium in seiner Stellungnahme zum ersten Entwurf mit dem Vorschlag der Straffreiheit für Angehörige "auf einen tatsächlich sehr wichtigen Punkt hingewiesen", wobei es dann aber bei der Ausweitung der Straffreiheit auch auf Ärzte Rückkopplungsprobleme innerhalb ihres eigenen Ministeriums gegeben habe. Der "Welt" sagte Merk nun: "Ich begrüße, dass auf unseren Vorschlag hin die Straffreiheit für engste Angehörige aufgenommen wurde, weil diese sich in einer persönlichen Zwangslage befinden, in der das Strafrecht nichts zu suchen hat." Bei Ärzten solle es eine solche explizite Festlegung nicht geben: "Falsch wäre es, wenn im Gesetz auch ausdrücklich eine Straffreiheit für teilnehmende Ärzte festgeschrieben würde. Im Gesetzestext darf es eine solche Festlegung nicht geben."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.08.2012

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