Bayerns Innenminister Herrmann begrüßt Urteil zur Sicherungsverwahrung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung begrüßt.

München (dts Nachrichtenagentur) - Dem Deutschlandfunk sagte der CSU-Innenminister, wenn ein Täter eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle, "dann hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt, nicht nur, den brauchen wir jetzt nicht freilassen, sondern den können wir auch mit den künftigen Regelungen eindeutig hinter Gittern halten." Dabei gehe es für ihn aber nur um schwere Straftaten wie Mord und Vergewaltigung. "Mir geht es nicht darum, was in der Vergangenheit vielleicht auch mal war, dass einer, der fünfmal schon einen Betrug begangen hat, hier weggesperrt wird."

Zudem habe das Verfassungsgericht das Therapie-Unterbringungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Dieses sieht die Unterbringung von besonders gefährlichen Tätern in einer geschlossenen Einrichtung vor. Diese ist dabei räumlich und organisatorisch vom Strafvollzug getrennt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.05.2011

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