Bayerns Innenminister propagiert harte Linie bei Asylbewerbern

In Anbetracht stark steigender Asylbewerberzahlen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eine harte Linie der Behörden befürwortet.

München (dts Nachrichtenagentur) - Deutschland dürfe für die "internationalen Migrantenströme nicht noch attraktiver werden", sagte Herrmann dem Nachrichtenmagazin "Focus". Abschiebungen müssten mit Nachdruck umgesetzt werden, "weil viele abgelehnte Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen". Der Unionspolitiker geht davon aus, dass in diesem Jahr mehr als 100.000 Menschen hierzulande Asyl beantragen.

Das wären etwa 30 Prozent mehr als 2012. Im vorigen Jahr erhielten nur knapp ein Drittel der Bewerber, deren Antrag entschieden wurde, einen Schutzstatus nach dem Flüchtlingsrecht. Gut zwei Drittel der Anträge wurden abgelehnt. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sagte "Focus": "Das deutsche Asylrecht funktioniert nur, wenn es für wirklich Verfolgte da ist."

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), sprach sich unterdessen dafür aus, das befristete Arbeitsverbot für Asylbewerber stärker zu lockern als geplant. Es sei sinnvoll, "Asylbewerbern bereits nach sechs Monaten die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen", sagte Böhmer. Zum 1. Juli wird die Frist bereits von zwölf auf neun Monate verkürzt.

Böhmer sagte, wer einer Arbeit nachgehe, fühle sich anerkannt und leiste einen Beitrag "für unser Land". Der neue Flüchtlingsandrang bereitet Ländern und Kommunen große Probleme. Die Erstaufnahmeheime sind vielerorts überfüllt.

Einige Länder - Niedersachsen, Brandenburg, Hamburg - haben Wohncontainer aufgestellt, um allen Asylsuchern eine Behausung zu bieten. Es rächt sich offenbar, dass in Zeiten rückläufiger Asylbewerberzahlen bis 2008 viele Plätze gestrichen wurden. Eine Umfrage des Nachrichtenmagazins in den Ländern, an der nur Bayern nicht teilnehmen wollte, ergab: Die Zahl der Betten in der Erstaufnahme sank von 2003 bis 2010 um knapp 30 Prozent auf 9.000.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.06.2013

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