Bayerns Justizministerin für Videoübertragung aus Gerichtssaal

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert angesichts des Streits über die Vergabe von Presseplätzen im NSU-Prozess, die Vorschriften zur Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren zu ergänzen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe) verlangte Merk, es sollten im Gerichtsverfassungsgesetz Videoübertragungen in einen anderen Gerichtssaal ausdrücklich geregelt werden. So würden den Gerichten in Zukunft "Zwangslagen" erspart, in die nun das Oberlandesgericht in München geraten sei. Eine solche Videoübertragung hält die Ministerin für zulässig, fordert aber auch Augenmaß.

"Wir erweisen dem Rechtsstaat einen Bärendienst, wenn wir jetzt aus purem Aktionismus Prozesse zu Medienereignissen werden lassen, bei denen Zeugen und Richter vor lauter Kameras und Mikrofonen Wahrheitsliebe und Neutralität einbüßen!", sagte sie der F.A.Z. Die Ministerin zeigte Verständnis für die Diskussion: "Es ist ja klar, dass dieser Prozess die Menschen nicht nur in Deutschland, sondern gerade auch in der Türkei zutiefst bewegt", sagte sie. Merk mahnte die Politik in der F.A.Z. aber zugleich zur Zurückhaltung. "Ich sage, es ist jetzt nicht die Aufgabe von Politikern, auf das Gericht einzudreschen. Lassen wir das Gericht seinen Job machen und machen wir Politiker unseren", sagte die CSU-Politikerin.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.04.2013

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