Bayerns Sozialministerin Haderthauer fordert schärfere Mindestlohn-Regelung

Die vom Bundeskabinett als Konsequenz aus dem Leiharbeits-Geschäftsmodell bei Schlecker ausgearbeitete Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss, nach Ansicht der CSU, um eine Mindestlohn-Klausel für Unternehmen mit Sitz im Ausland ergänzt werden.

München (dts Nachrichtenagentur) - Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer forderte deshalb anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts im Gespräch mit der "Leipziger Volkszeitung" "verbindliche Lohnuntergrenzen für Unternehmen mit Sitz im Ausland". Zwar sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass bei der Leiharbeit dem Geschäftsmodell "Schlecker" künftig der Boden entzogen werden solle. Denn mit der geplanten Neuregelung "würde es sich endlich nicht mehr lohnen, jemanden zu kündigen, nur um ihn dann über die Zeitarbeit billiger wieder zu beschäftigen", sagte Haderthauer.

Sie warnte aber zugleich vor einer drohenden Inländer-Diskriminierung. "Es kann nicht sein, dass in der Zeitarbeit Lohnuntergrenzen nur für unsere einheimischen Arbeitgeber gelten. Das wäre Inländerdiskriminierung und würde gerade für viele Geringqualifizierte in Deutschland zu einem weiteren Lohndruck oder dem Verlust ihres Arbeitsplatzes führen."

Es müsse eine klare Grenze für jeden gelten, der in Deutschland arbeite, egal ob er bei einem einheimischen oder einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sei. "Das muss im Interesse unserer einheimischen Arbeitskräfte und Arbeitgeber vor der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai geregelt sein", mahnte Frau Haderthauer.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.12.2010

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