Behörden sollen Zuverlässigkeit privater Wachdienste besser prüfen

Nach diversen Übergriffen auf Asylbewerber in Flüchtlingsunterkünften wollen Bund und Länder die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals stärker kontrollieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Vorgesehen ist unter anderem das Wachpersonal künftig regelmäßig zu überprüfen: Das geht aus einem Eckpunkte-Papier des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Montags-Ausgabe). Darin plädiert die Experten-Runde dafür, das Bewachungspersonal künftig alle drei Jahre zu überprüfen, so wie dies für Besitzer eines Waffenscheins vorgesehen ist. Dabei sollen die Behörden ein erweitertes Führungszeugnis einholen, um leichter festzustellen, ob es über die Person neue Erkenntnisse gibt, "die seine bei der ersten Prüfung festgestellte Zuverlässigkeit in Frage stellen".

Dafür müssten aber Länderpolizeien einander besser informieren, "damit nicht nur Erkenntnisse der Polizeibehörde des Landes, in dem die Anfrage gestellt wird, berücksichtigt werden". Im Einzelfall soll dem Papier zufolge sogar eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden möglich sein, etwa wenn es um Bewacher von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen geht. Umzusetzen sei dies allerdings nur mit mehr Personal und höheren Ausgaben für "Gewerbeämter, Polizei, Justiz und Bundesamt für Justiz, da zusätzlich geschätzt 100.000 Bewacher pro Jahr zu überprüfen sind".

Der Ausschuss fordert weiter, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte stärker als bisher die Gewerbebehörden auf Strafsachen aufmerksam machen, "die die Zuverlässigkeit von Bewachern in Frage stellen". Diese Mitteilungen unterblieben leider "in der Praxis häufig". Nötig sei auch, das Bewachungsrecht einheitlich umzusetzen.

Manche zweifelhaften Security-Anbieter, die bei größeren Städten keine Bewachererlaubnis mehr erhielten, wichen nämlich mit Erfolg auf kleinere Kommunen aus, die über "wenig Erfahrung mit dieser Materie verfügen". Die Bewachungsunternehmer sollen außerdem künftig eine Prüfung absolvieren. An einer sogenannten Unterrichtung teilzunehmen wird demnach nicht mehr ausreichen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.11.2015

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