Behandlungsfehler: Patientenschützer will Stärkung der Patientenrechte

Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, fordert anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik 2016 durch die Bundesärztekammer am Donnerstag einen besseren gesetzlichen Schutz von Patienten: "Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, die Patientenrechte bei Behandlungsfehlern zu stärken", sagte Brysch der "Heilbronner Stimme" (Donnerstagausgabe).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Beweislast muss zugunsten der Opfer umgekehrt werden. Auch fehlt immer noch ein Härtefallfonds, der bei tragischen Behandlungsfehlern sofort greift." Notwendig sei auch die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern.

"Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte sammeln Behandlungsfehler weiter nebeneinander her. Noch immer lehnt die Bundesregierung die zentrale Erfassung aller Fälle ab", so Brysch. "Doch ihre Argumente sind nicht überzeugend: Für den Patientenschutz ist der Aufwand für eine bundesweite Übersicht nicht zu hoch. Wir brauchen Klarheit. Denn aus Fehlern muss man lernen. Ein nationales Register für Behandlungsfehler zeigt rasch, wo es schief läuft und wo Maßnahmen wirken."

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) forderte ebenfalls einen besseren Schutz von Patienten. Stefan Gronemeyer, stellvertretender MDS-Geschäftsführer, sagte der Zeitung: "Eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler ist aus Sicht des MDS aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Fakt ist: Wir wissen in Deutschland nicht, wie stark Patientinnen und Patienten durch Behandlungsfehler gefährdet sind."

Gronemeyer fügte hinzu: "Zwar berichten Ärztekammern und der MDK über ihre Begutachtungsfälle. Dies stellt jedoch nur einen vermutlich kleinen Ausschnitt dar und sagt nichts darüber aus, wie viele Behandlungsfehler in Deutschland insgesamt vorkommen. Ziel einer Meldepflicht muss sein, aus den gemeldeten Behandlungsfehlern konkrete Maßnahmen zur Fehlervermeidung abzuleiten." Andere Länder, wie zum Beispiel Großbritannien, machten Deutschland vor, wie man bei festgestellten Schadenshäufungen sofort mit Sicherheitswarnungen an die Krankenhäuser reagieren könne. "Nur durch eine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern kann festgestellt werden, ob die Maßnahmen zur Fehlervermeidung auch greifen. Daher sollte es auch in Deutschland, zumindest für besonders schwerwiegende Behandlungsfehler, eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung solcher Ereignisse geben." Dies wäre ein überfälliger Beitrag zu der oft beschworenen "neuen Sicherheitskultur" in der Medizin, erklärte er. In anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Verkehrsunfallstatistik oder der Arbeitsunfallstatistik, sei dies ja auch kein Problem. Die Auswertung der Zahlen zu den Behandlungsfehlervorwürfen, die 2016 von den MDK (Medizinischen Diensten der Krankenversicherung) im Auftrag der Krankenkassen begutachtet werden, ist nach MDS-Angaben noch nicht abgeschlossen. "Wir gehen aber davon aus, dass diese weiterhin bei rund 15.000 Behandlungsfehlervorwürfen liegen wird", so Gronemeyer-.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.03.2017

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