Beierlein: Man muss im Musikgeschäft global denken und agieren

Hans R. Beierlein, der als die graue Eminenz des deutschen Musik- und Mediengeschäfts gilt, hat seinen Musik-Verlag "Montana" an die Bertelsmann Music Group (BMG) verkauft: "Man muss heute im Musikgeschäft global denken und agieren, deshalb sind wir eine enge Kooperation mit BMG eingegangen", sagte Beierlein der "Welt".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Montana" besitzt die Rechte an mehr als 5.000 Songs aus den Genres Schlager, Volksmusik oder Chanson. "BMG wird künftig unsere Musikrechte weltweit vermarkten. Für unsere Künstler und Autoren tun sich damit ganz neue Perspektiven auf", sagte Beierlein der "Welt".

Nach einer Schulterverletzung, die ihn lange beschäftigt habe, gehe es ihm inzwischen wieder gut. "Ich bin voll in der Lage, meinen Kopf zu gebrauchen. Ich bin noch da, habe Ideen - und kann sie auch umsetzen. Mein Credo war und ist noch immer, dass Unterhaltung keine untere Haltung ist. Es gibt ein Menschenrecht auf Unterhaltung", sagte der gebürtige Nürnberger der Zeitung. Eine dieser Ideen sei die Neu-Interpretation des Hits "Fußball ist unser Leben", den diesmal allerdings nicht Jogi Löw, sondern Heino in einer rockigen Version einsingen werde.

Beierlein sprach in dem Interview erstmals ausführlich über seinen frühen Dokumentarfilm über den "Nürnberg Prozess", in dem 1945 führende Nazis verurteilt worden waren. Als 16-Jähriger habe er erlebt, wie die Straßen wegen dieses Prozesses in seiner Heimatstadt abgesperrt worden waren, Jahre später verschaffte er sich über einen Freund Zugang zum Staatsarchiv der französischen Armee, konnte erstmals unveröffentlichte Filmaufnahmen des Prozesses sichten. "Ich war erschrocken. Alles hat mich geschockt. Alles. Ich habe den Krieg in jenen Momenten noch einmal erlebt - allerdings aus einer völlig anderen Perspektive. Jener des Wissenden", sagte Beierlein der "Welt". Sein Film "Wieder aufgerollt: der Nürnberger Prozess" wurde mit dem Bundesfilmpreis ausgezeichnet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.04.2014

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