Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften verfassungswidrig

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig.

Weitere Details liegen im Moment noch nicht vor. Die dts Nachrichtenagentur bemüht sich gerade darum, weitere Hintergrundinformationen zu recherchieren.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.08.2010

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