Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig.
Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. So gibt Artikel 3 im Grundgesetz an, dass die Schlechterstellung beim persönlichen Freibetrag und bei dem Steuersatz dem allgemeinen Gleichsatz entsprechen soll. Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist ebenfalls verfassungswidrig
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.08.2010 Zur Startseite