Bericht: Bürokratiebelastung der Wirtschaft sinkt

Ungeachtet der umstrittenen neuen Mindestlohn-Bürokratie hat die Gesamtbelastung der deutschen Wirtschaft durch Berichts- und Dokumentationspflichten zur Jahresmitte einen Tiefstand erreicht: Der vom Statistischen Bundesamt vierteljährlich im Auftrag der Bundesregierung errechnete Bürokratiekostenindex ist Ende Juni auf 98,99 Punkte gesunken und hat damit zum ersten Mal seit Beginn der Messungen vor dreieinhalb Jahren die Marke von 100 Punkten unterschritten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das zeigt eine Aufstellung des Bundeskanzleramts, über die die F.A.Z.(Freitagsausgabe) berichtet. Der für Bürokratieabbau zuständige Staatsminister im Kanzleramt, Helge Braun, sprach von einem "tollen Erfolg" für den Bürokratieabbau. Möglicherweise nähmen Unternehmer die Entlastung nicht immer unmittelbar wahr - doch dies liege vor allem daran, "dass man fehlende Bürokratie nicht vermisst", sagte Braun der F.A.Z. Ein Indexwert Wert von unter 100 Punkten zeigt an, dass der gemessene Bürokratieaufwand das Ausgangsniveau von Januar 2012 unterschritten hat.

Seinen Höchstwert hatte der Index im Sommer 2014 mit 100,41 Punkten erreicht. Wichtigster Grund für den aktuellen Rückgang um einen ganzen Prozentpunkt ist der Übersicht zufolge ein vom Bundestag kürzlich beschlossenes Entlastungsgesetz, mit dem viele kleinere Unternehmen von Buchführungs- und Statistikpflichten befreit worden waren. Er bringt nach offizieller Schätzung eine jährliche Entlastung von insgesamt 744 Millionen Euro zugunsten der Wirtschaft.

Die umstrittene Mindestlohn-Bürokratie stand dem Rückgang des Indexwerts deshalb nicht im Weg, weil sie die die Belastung der Wirtschaft mit Berichtspflichten nach offizieller Schätzung um weniger als 300.000 Euro erhöht, schreibt die Zeitung. Dem lag die Annahme zugrunde, dass die Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten schon bisher erfasst hätten. Die Schätzung ist umstritten und wird vom Statistischen Bundesamt derzeit überprüft.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.07.2015

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