Bericht: Bundeskanzleramt will Parlament NSA-Spähliste vorenthalten

Das Bundeskanzleramt will die sogenannte Selektorenliste der NSA offenbar nicht dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Laut eines Berichts von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR soll stattdessen eine Art Ermittlungsbeauftragter Einsicht in die Unterlagen erhalten und nach der Sommerpause dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten. Bei der Selektorenliste handelt es sich um Suchbegriffe für Spionageziele der NSA in Europa. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) unterbreitete diesen Vorschlag dem Bericht zufolge vertraulich Anfang der Woche wichtigen Vertretern von Union und SPD.

Die SPD zögere noch. Es sei aber damit zu rechnen, dass sich die Bundesregierung noch in dieser Woche auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen werde. Das Kanzleramt strebe eine Lösung an, die vorsehe, dass das Parlament eine Art Regierungsbeauftragten vorschlägt, den aber die Regierung benennt.

Es soll sich um eine Person handeln, die sowohl von der Regierung als auch vom Parlament akzeptiert wird. Die SPD will laut Bericht eine Ernennung durch das Parlament. Nach einer völkerrechtlichen Vereinbarung darf Geheimdienstmaterial der Vereinigten Staaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Personen weitergeleitet werden, die nicht der Regierung angehören.

Diese Zustimmung der USA aber hat es in den Gesprächen Altmaiers mit dem Stabschef des Weißen Hauses, Denis McDonough, über die NSA-Liste nicht gegeben. Auf Anfrage erklärte eine Regierungssprecherin, dass das Konsultationsverfahren derzeit noch laufe. Führende Sozialdemokraten trugen in ihrem Gespräch mit Kanzleramtsminister Altmaier Anfang der Woche die Idee vor, dass die Opposition aus Linken und Grünen einen eigenen zweiten Ermittlungsbeauftragten ernennen dürfe, berichten die drei Medien weiter.

Über diesen Vorschlag gebe es noch keine Entscheidung. Die Regierung muss damit rechnen, dass Linke und Grüne vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage einreichen werden, wenn das Parlament keine Einsicht erhält. Fest steht, dass die US-Regierung auch dem von der Bundesregierung jetzt favorisierten Verfahren nicht zugestimmt hat. Das Kanzleramt will sich bei seiner Entscheidung auf einen Präzedenzfall berufen: Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 setzte der damalige Präsident George W. Bush eine Kommission ein, die auch streng geheime Unterlagen aus Deutschland einsehen durfte. Washington hatte damals die Deutschen nicht um Genehmigung gebeten, sondern nur die Entscheidung den Deutschen mitgeteilt. Das SPD-geführte Bundesinnenministerium hatte damals die Rechtsauffassung der USA akzeptiert. Das Auswärtige Amt wies jetzt in einem Gutachten über den Umgang mit der sogenannten Selektorenliste darauf hin, dass die derzeitige Lage durch Leaks im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen von Edward Snowden entstanden seien. Diese lägen im Verantwortungsbereich der USA.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.06.2015

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