Bericht: Bundesregierung will Rückstellungssystem für Atomkonzerne nicht ändern

Die Bundesregierung will am Rückstellungssystem der Atomkonzerne trotz Kritik des Bundesrechnungshofs und drohender Milliardenlasten für den Steuerzahler nichts ändern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums an den Bundesrechnungshof hervor, die dem Nachrichtenmagazin "Focus" vorliegt. Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass keine staatliche Stelle die Höhe der Rückstellungen bewerten könne. Weder Bundeswirtschafts-, Umwelt- noch Finanzministerium haben Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber den Energiekonzernen.

Der Bundesrechnungshof hatte gefordert, die Bundesregierung solle dem Bundesamt für Strahlenschutz Auskunftsrechte zu Rückbau- und Endlager-Rückstellungen der Energiekonzerne einräumen. Dieser Forderung erteilte die Bundesregierung eine Absage: Dies sei "nicht erforderlich". Das bisherige System habe sich bewährt.

Handlungsbedarf räumte die Bundesregierung in der Stellungnahme jedoch bei der Endlagerung ein, die einen großen Teil der Konzernrückstellungen ausmacht. Künftig dürfe das Bundesamt für Strahlenschutz einmal jährlich in ausgewählte, von den Konzernen freiwillig zur Verfügung gestellte Daten zu Kostenannahmen der Endlagerung ihres Atommülls Einblick erhalten. Die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl kritisierte in "Focus": "Angesichts der Milliardenlasten, die auf den Steuerzahler zukommen können, darf der Staat die Intransparenz bei den Atomrückstellungen nicht länger hinnehmen."

Sie forderte umfassende Auskunftsrechte für das Bundesamt für Strahlenschutz. "Die oberste Atomaufsicht liegt bei der Bundesregierung. Sie kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen."

Die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall haben 33 Milliarden Euro an Rückstellungen für Abriss und Entsorgung der Atomkraftwerke gebildet. Ob das Geld reicht, kann die Bundesregierung ohne Einsicht in die Daten nicht beurteilen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.06.2012

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