Bericht: Einsatz externer Experten in Ministerien verfassungswidrig

Der Einsatz von Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft in Bundesministerien ist verfassungswidrig: Zu diesem Befund kommt dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zufolge Bernd Hartmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, in einem 80-seitigen Gutachten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Seit Jahrzehnten ist die Ausleihe von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft in Ministerien und Bundesämtern gängige Praxis. Für Hartmann ist die Kontaktpflege "kein Selbstzweck, sondern soll dem Unternehmen zu mehr Einfluss verhelfen". Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sei aber, im Interesse der Allgemeinheit zu arbeiten.

"Verbände und Wirtschaftsunternehmen partizipieren an der Verwaltung, um eigene Interessen gezielt durchzusetzen", so der Wissenschaftler. "Das ist verfassungswidrig und eines Rechtsstaates unwürdig." Wie aus einer SWR-Dokumentation hervorgeht, waren zuletzt 42 externe Mitarbeiter in sechs obersten Bundesbehörden tätig, darunter im Auswärtigen Amt, im Entwicklungsministerium und im Forschungsministerium, schreibt der "Spiegel" weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.11.2014

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