Bericht: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wenig effektiv

Das seit 2011 geltende Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat ist offenbar nur wenig effektiv: 2012 und 2013 wurden bundesweit nur zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Gesetz verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Grünen hervor.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 gibt es noch nicht. Insgesamt wurden seit 2012 jährlich rund 60 Ermittlungsverfahren in Sachen Zwangsehe von der Polizei an die Staatsanwaltschaften abgegeben. Auch das Rückkehrrecht von Zwangsverheirateten zeigte keine Wirkung.

Seit 2011 wurde keiner einzigen Person eine Wiedereinreise gestattet, so das Ministerium. Zwangsehen sind in Deutschland seit 2011 unter Strafe gestellt. Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung zur Ehe zwingt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft.

Zuvor galt das Delikt nur als schwerer Fall von Nötigung. "Es ist erschütternd, dass in Deutschland noch immer Hunderte von Menschen von Zwangsverheiratung bedroht sind. Doch die Bundesregierung zeigt, dass ihre Gesetze gegen Zwangsverheiratungen nichts bringen", kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws.

Das 2011 eingeführte Rückkehrrecht zwangsverheirateter Personen nach Deutschland funktioniere nicht, so Schauws. "Wer die Täter verfolgen will, muss den Opferschutz rechtlich und tatsächlich verbessern." Die Hilfsorganisation "Terre des Femmes" befürwortet grundsätzlich das Strafrecht gegen Zwangsverheiratungen.

"Es hat eine wichtige Signalwirkung für die Mädchen, dass Zwangsehe eine Straftat ist", sagte die zuständige Referentin Myria Böhmecke. Allerdings sollte das Recht nicht nur für standesamtliche Ehen gelten, sondern auch auf religiöse und soziale Zwangsehen ausgeweitet werden. Zudem müsse der Opferschutz in den Prozessen verbessert werden, damit sich Frauen überhaupt trauen, gegen das erlittene Unrecht zu klagen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2016

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