Bericht: Gesetzesänderung für Intersexuelle zeigt kaum Wirkung

Die Neuregelung des Personenstandgesetzes zugunsten intersexueller Menschen zeigt ein Jahr nach der Einführung kaum Wirkung: Bundesweit wurde für lediglich acht Kinder das Geschlecht bei der Anmeldung auf dem Standesamt offen gelassen, berichtet das NDR-Politikmagazin "Panorama 3" in seiner Ausgabe am Dienstagabend und zitiert dabei aus der Antwort des Bayerischen Sozialministeriums auf eine schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Personenstandgesetz war zum 1. November 2013 geändert worden. Bei Kindern, die weder eindeutig als Jungen noch als Mädchen geboren werden, wird der Geschlechtseintrag offen gelassen. Zuvor hatte der Deutsche Ethikrat gefordert, dass Eltern für ihre intersexuellen Kinder statt der Eintragung "weiblich" oder "männlich" die neue Bezeichnung "anderes" wählen können.

Michael Wunder, Mitglied des Deutschen Ethikrates, sagte gegenüber "Panorama 3": "Die geringe Zahl der Eintragungen liegt an der mangelnden Information der Eltern." Er fordert Ärzte dazu auf, die Eltern früh und umfänglich aufzuklären und dabei auf die Möglichkeit hinzuweisen, das Geschlecht offen zu lassen. Schätzungen zufolge kommt jedes 5000. Kind in Deutschland mit uneindeutigem Geschlecht auf die Welt.

Da in Deutschland jährlich rund 680.000 Kinder geboren werden, müsste statistisch die Zahl von Kindern ohne eindeutiges Geschlecht deutlich höher sein als die acht tatsächlich Gemeldeten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.11.2014

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