Bericht: Große Defizite bei der Frauenquote

Bei der Durchsetzung der Frauenquote gibt es in Deutschland offenbar noch erhebliche Defizite.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zahlreiche Unternehmen seien weit vom Ziel entfernt, den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten auf 30 Prozent zu erhöhen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Dies ist vom 1. Januar an gesetzlich vorgeschrieben. Zudem müssen sich Betriebe freiwillige Zielvorgaben zur Frauenförderung im Vorstand und oberstem Management setzen.

Etliche Unternehmen unterlaufen diese Zielvorgabe aber vorerst: Sie haben sich für Frauen im Vorstand die "Zielgröße Null" gesetzt. Kurz vor dem Stichtag für die feste Frauenquote hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nun das mangelnde Engagement etlicher Unternehmen kritisiert. "Es gehört zum Einmaleins des Managements, sich strategische Ziele zu setzen - und alles daran zu setzen, diese Ziele auch zu erreichen", sagte Schwesig der "Süddeutschen Zeitung".

"Ich erwarte von den Unternehmen, dass sie es ernst meinen mit der von ihnen selbst so häufig gepriesenen Vielfalt in den Führungsetagen." Nach dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" müssen 101 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen von 2016 an bei der Neubesetzung ihres Aufsichtsrats sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Posten von Frauen besetzt werden. Gelingt das nicht, bleiben Stühle leer.

Diese Firmen, aber auch 3.500 etwas kleinere Betriebe müssen sich zudem freiwillige Zielvorgaben für Frauen im Vorstand und im obersten Management des Betriebs geben und über die Durchsetzung ihrer Ziele regelmäßig berichten. Werden sie verfehlt, drohen aber keine Sanktionen. Bei allen Firmen, für die von Januar an die feste Quote im Aufsichtsrat gilt, liegt der Frauenanteil derzeit im Schnitt bei 22 Prozent.

Ein knappes Fünftel von ihnen erreicht nicht einmal zehn Prozent. Noch schlechter sieht es in Vorständen aus, dort sind nur 4,8 Prozent Frauen. Hier sollen freiwillige Vorgaben der Firmenleitung gelten. Weil die Zielverfehlung nicht bestraft wird, unterlaufen etliche Betriebe die Vorgaben. "Es fehlen Bereitschaft und Einsicht", sagte die Präsidentin von "Frauen in die Aufsichtsräte", Monika Schulz-Strelow. "Zahlreiche Unternehmen meinen, vom Gesetz gar nicht betroffen zu sein."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.12.2015

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