Bericht: Krankenkassen verstoßen gegen Diskriminierungsverbot

Alte und kranke Versicherte sind offenbar bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter nicht gerne gesehen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Krankenversicherungen selektieren ihre Versicherten und verstoßen damit gegen gesetzliche Bestimmungen. Das geht laut "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch-Ausgabe) aus einem Bericht des Bundesversicherungsamtes hervor. Demnach habe eine Reihe von Krankenkassen mit ihrem Vertrieb sogenannte Zielvereinbarungen mit dem Ziel abgeschlossen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte zu akquirieren.

"Oft zahlen die Krankenkassen ihrem Vertrieb keine Prämien für das Werben von einkommensschwachen oder kranken Versicherten oder verlangen Prämien zurück, wenn die Neumitglieder höhere Krankheitskosten verursachen als erwartet", heißt es in dem Bericht der Zeitung zufolge. Dadurch verstießen die Krankenkassen gegen das Diskriminierungsverbot und das in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachtende Solidaritätsprinzip. Die Aufsichtsbehörde deckte auch Fälle auf, in denen die Versicherten bereits beim Ausfüllen des Wahlformulars um Angaben zum Gesundheitszustand und zum Leistungsbezug gefragt wurden.

Diese Angaben können ebenfalls zur Selektion von teuren Versicherten verwendet wurden. Verbraucherschützer griffen die Politik an. "Schuld an der Risikoselektion sind nicht die Kassen", sagte Gesundheitsexperte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg der Zeitung.

"Schuld ist die Politik, die die Krankenkassen in den Wettbewerb gezwungen hat."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.08.2013

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