Bericht: Länder verhängen kaum Strafzuschläge gegen reuige Steuersünder

Die Bundesländer haben in der Vergangenheit kaum Strafzuschläge gegen reuige Steuersünder verhängt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Richard Pitterle (Linksfraktion), die der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe) vorliegt. Demnach wurde der Strafzuschlag im Jahr 2012 - neuere Zahlen gibt es nach Darstellung des Finanzministeriums nicht - ganze 89 Mal erhoben. Der Staat nahm dadurch genau 756.056 Euro ein, eine kaum erwähnenswerte Summe, wenn man sie am Ausmaß der Steuerhinterziehung in Deutschland insgesamt misst.

Nur zum Vergleich: Im selben Jahr gingen mehr als 8.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern der Republik ein. Eine solche Selbstanzeige ist Voraussetzung dafür, dass ein Betroffener - vom Säumniszuschlag abgesehen - straffrei davon kommt. Die Zahlen sind auch deshalb interessant, weil sich Bund und Länder just auf eine Anhebung des Strafzuschlags verständigt haben.

Er soll künftig zehn statt fünf Prozent der hinterzogenen Summe betragen und bereits ab einer Steuerschuld von 25.000 Euro verhängt werden. Bisher liegt die Untergrenze bei 50.000 Euro. Ab 100.000 Euro sollen demnächst 15 Prozent, ab einer Million Euro 20 Prozent fällig werden.

Die geringe Zahl der bisherigen Fälle macht aus Sicht des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) deutlich, dass es richtig ist, die Untergrenze, ab der die Strafzahlung überhaupt fällig wird, deutlich herabzusetzen. "Der Großteil der Hinterziehungsfälle liegt ganz klar unterhalb der bisherigen Grenze von 50.000 Euro", sagte er der SZ. "Ohne die Absenkung wäre die Verschärfung nur Kosmetik." Es müssten "wesentlich mehr Steuerbetrüger als bisher im Geldbeutel empfindlich spüren, dass sie das Gemeinwesen und damit uns alle betrogen haben".

Der Minister verwies darauf, dass auch in Fällen, in denen ein Bürger dem Staat 25.000 Euro schulde, dahinter ein beträchtlicher Verdienst stehe. "Es geht also keineswegs um den kleinen Mann respektive die kleine Frau", erklärte Walter-Borjans, der auch amtierender Vorsitzender der Länderfinanzministerkonferenz ist. "Deshalb wäre ein noch niedrigerer Wert wünschenswert gewesen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.05.2014

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