Bericht: MAD bearbeitet 230 rechtsextreme Verdachtsfälle in Bundeswehr

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) bearbeitet aktuell 230 rechtsextremistische Verdachtsfälle in der Bundeswehr.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) hervor, über die die "Welt" berichtet. Demnach wurden im vergangenen Jahr 149 rechtsextremistische Vorkommnisse bekannt. Im laufenden Jahr 2016 habe es bereits 22 Hinweise auf mögliche Neonazis, Rassisten und Antisemiten innerhalb der Truppe gegeben.

Die übrigen Verdachtsfälle stammten noch aus den Vorjahren, befänden sich aber noch immer in der Bearbeitung. Laut Verteidigungsministerium hat der MAD im vergangenen Jahr drei Soldaten und einem zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr eindeutig als Rechtsextremisten enttarnt. Es handele sich dabei um einen NPD-Funktionär, einen Wachmann, der ebenfalls NPD-Mitglied sei, einen Zeitsoldaten mit einer rechtsextremistischen Tätowierung und einen Freiwilligen Wehrdienstleistenden, der in einer rechten Kameradschaft aktiv sei.

Die Männer seien bereits aus der Armee entlassen beziehungsweise in frühzeitigen Ruhestand versetzt worden. In 19 Fällen habe die Bundeswehr zudem weitere Soldaten aufgrund von rechten Parolen, volksverhetzenden Äußerungen und Propagandadelikten frühzeitig aus dem Dienst entlassen. In anderen Fällen konnten Soldaten nach Disziplinarstrafen oder Bußgeldzahlungen weiter in der Truppe verbleiben.

"Es darf nicht sein, dass die Bundeswehr ihre Nachwuchprobleme dadurch löst, dass sie Nazis in ihren Reihen duldet und ihnen gar Zugang zu Waffen gewährt", kritisierte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) den Umgang des Militärs mit Rechtsextremisten. Bei deren Bekämpfung in der Truppe dürften keine Abstriche gemacht werden, so Jelpke. "Es ist absolut unverantwortlich, dass Soldaten, die `Gedankenspiele` über das `Jagen von Negern` anstellen und Parolen wie `Neger abschlachten` rufen, auch weiterhin im Rahmen von Ausbildungen Zugriff auf Schusswaffen haben."

Der MAD darf keine Bundeswehr-Bewerber vor ihrer Einstellung auf einen möglichen Extremismus-Hintergrund überprüfen. Das soll sich durch eine Gesetzesänderung künftig möglich sein. Laut "Welt" soll das geplante "Soldateneinstellungsüberprüfungsgesetz" in Zukunft routinemäßig eine Abfrage der Militäranwärter in den Datenbanken von Geheimdiensten und Polizei erfolgen. So sollen bekannte Rechtsextremisten und Islamisten frühzeitig vom Militärdienst ausgeschlossen werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.03.2016

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