Bericht: Mutterschutz zählt nicht für Rente mit 63

Anders als Phasen des Arbeitslosen- oder Krankengeldbezuges wird die sechswöchige Mutterschutzzeit vor der Geburt eines Kindes bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt: Dies hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion festgestellt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit der abschlagfreien Rente ab 63 solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es in dem Schreiben des Sozialministeriums, aus dem der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montagsausgabe) zitiert. "Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen." Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald sprach von einem "Skandal".

Während Erwerbsunterbrechungen von Männern anerkannt würden, gelte dies für Frauen nicht. Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zufolge gibt es auch bei anderen Fraktionen im Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz. Birkwald forderte die Regierung auf, "schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagfreien Rente mit 45 Beitragsjahren zu regeln".

Die Rente mit 63 war im Juli in Kraft getreten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass sie im ersten Jahr von rund 200.000 Personen in Anspruch genommen wird. Nur ein Viertel von ihnen sind Frauen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.11.2014

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