Bericht: Oberbürgermeister und Landräte verdienen mit Sparkassen-Mandaten kräftig dazu

Sparkassen-Mandate sind laut eines Berichts für Oberbürgermeister und Landräte dank landesrechtlicher Sonderregelungen offenbar besonders lukrativ: Während andere Nebeneinkünfte größtenteils an die Kommunen abgetreten werden müssen, dürfen die Amtsträger ihre Bezüge als Sparkassen-Verwaltungsräte in den meisten Bundesländern behalten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das ergaben Recherchen der in Berlin erscheinenden "Welt am Sonntag" (Osterausgabe) in den neun Ländern, in denen große kommunale Sparkassen sitzen. Die Sonderbehandlung gegenüber Mandaten bei örtlichen Stadtwerken oder Messegesellschaften nähre den häufigen Vorwurf, dass Sparkassen nach wie vor zahlreiche Privilegien genießen und zu eng mit der Politik verbandelt seien, heißt es in dem Bericht weiter. Ein erheblicher Teil der Sparkassen-Verwaltungsräte ist traditionell mit Politikern besetzt, viele Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sitzen schon qua Satzung im Kontrollgremium der örtlichen Sparkasse.

Die Vergütung dafür variiert je nach Größe der Sparkasse, erreicht aber bei den größten Instituten des Sektors bis zu mehreren zehntausend Euro pro Jahr. Dass die Amtsträger der großen rheinischen Sparkassen dieses Geld behalten dürfen, geht auf einen Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums von Februar 2005 zurück, schreibt die Zeitung weiter. Darin werden Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte ausdrücklich von der Pflicht ausgenommen, Sparkassen-Einkünfte an die Kommune abzuführen, selbst wenn sie die sonst übliche Freigrenze für Nebeneinkünfte von 6.000 Euro pro Jahr übersteigen.

Ähnliche Regelungen gibt es in allen Bundesländern, in denen große Sparkassen mit Kommunalvertretern sitzen, wie Recherchen der "Welt am Sonntag" ergaben. So erklären die Sparkassengesetze von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein ein Mandat im Verwaltungsrat einer Sparkasse pauschal zum "Ehrenamt". Damit müssen Bezüge grundsätzlich nicht abgeführt werden.

Im Saarland gilt dies zumindest für den Verwaltungsratsvorsitzenden. In Bayern darf der Verwaltungsratsvorsitzende immerhin das Dreifache des sonst geltenden Freibetrags für sich behalten. Sparkassenpräsident Heinrich Haasis hält es für angemessen, dass Verwaltungsräte eine Aufwandsentschädigung bekommen.

"Schließlich übernehmen sie auch Verantwortung", sagte er der "Welt am Sonntag". Ob aber die Sonderregelungen, dass Politiker dieses Geld behalten dürfen, noch zeitgemäß sind, will er nicht kommentieren: "Das ist Sache der Bundesländer." "Eine besonders gründliche Aufsicht bei der Sparkasse liegt im Interesse der Kommune, weil der potenzielle Schaden höher ist als etwa bei den Stadtwerken", sagt Dirk Schiereck, Bankenprofessor an der TU Darmstadt. Deshalb findet er es nicht grundsätzlich verwerflich, wenn Amtsträger die Sparkassen-Bezüge behalten dürfen. "Aber dann sollten sie auch vergleichbare Pflichten haben wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft", fordert Schiereck. Tatsächlich seien die gesetzlichen Anforderungen an die Sparkassen-Aufseher aber deutlich laxer. Dass Kreditentscheidungen bei einer Sparkasse mitunter nach politischen Kriterien getroffen würden, könne man kaum verhindern, sagte Schiereck. Er fordert jedoch eine stärkere persönliche Haftung der Verwaltungsräte: "Dann muss man sich überlegen, ob man für eine politisch wünschenswerte Entscheidung notfalls auch mit seinem privaten Geld geradestehen würde."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.04.2012

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