Bericht: Rheinmetall will Entschädigung für gestopptes Rüstungsgeschäft

Die Rheinmetall AG verlangt laut eines Berichts von "Süddeutscher Zeitung" (Wochenendausgabe), NDR und WDR vom Bund 120 Millionen Euro Entschädigung für ein von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gestopptes Rüstungsgeschäft mit Russland.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Einen entsprechenden Antrag habe Rheinmetall kürzlich beim das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im hessischen Eschborn eingereicht, das dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Das Ministerium bestätigte auf Anfrage der Medien den Eingang des Antrags beim BAFA und fügte hinzu: "Dieser Antrag wird geprüft." Rheinmetall erklärte, man stehe mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt, um im Interesse der Aktionäre des Unternehmens Schäden "zu vermeiden und zu minimieren".

Rheinmetall hatte 2001 mit Russland die Lieferung und Errichtung eines Gefechtsübungszentrums vereinbart und von den deutschen Behörden genehmigt bekommen. Nach dem umstrittenen Anschluss der Krim an Russland und dem Beginn des Krieges in der Ukraine widerrief Gabriel die Exporterlaubnis. Der Wirtschaftsminister ging damit sogar über die von der EU beschlossenen Sanktionen gegen Russland hinaus.

Er wolle, so seine Aussage, nicht riskieren, dass die militärischen Auseinandersetzungen durch die Lieferung des Gefechtszentrums noch schlimmer würden. Bis zu 30.000 Soldaten pro Jahr hätte die russische Armee sonst mit deutscher Technik ausbilden können. Russland erklärte, das könne man jetzt auch ohne deutsche Technik tun.

Gabriel glaubt das Gegenteil. Rheinmetall hatte die Anlagen bereits hergestellt. Konzernchef Armin Papperger kündigte daraufhin Schadensersatzforderungen an.

Er werde "nichts verschenken"; keinen einzigen Euro. Der Auftrag aus Russland war aber noch nicht vollständig erfüllt: Die Errichtung des Gefechtszentrums im Armee-Standort Mulino wäre den Medien zufolge noch dazu gekommen. Diese Arbeiten mache Rheinmetall, da sie nicht mehr stattfanden, in seinem Entschädigungsantrag nicht geltend. Deshalb belaufe sich der Antrag auf 120 Millionen Euro und nicht auf das gesamte, ursprünglich vereinbarte Geschäftsvolumen von 135 Millionen Euro.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.03.2015

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