Bericht: Spitzenverdiener müssen mit höheren Sozialausgaben rechnen

Beschäftigte mit hohem Einkommen müssen auch im kommenden Jahr mit höheren Sozialabgaben rechnen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - 2015 werden die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig sind, wieder steigen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe). So erhöhe sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit von derzeit 4.050 Euro auf 4.125 Euro im Monat. Die Obergrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sollen demnach künftig im Westen 6.050 Euro monatlich statt bislang 5.950 Euro betragen.

Im Osten soll eine Bemessungsgrenze von monatlich 5.200 Euro gelten. In diesem Jahr sind es 5.000 Euro. Dies geht der SZ zufolge aus dem Referentenentwurf für die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen hervor.

Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt dadurch vom Brutto-Gehalt weniger netto übrig. Ein westdeutscher Beschäftigter, der 6.100 brutto pro Monat verdient, müsse dann knapp elf Euro mehr in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Bei einem ostdeutschen Arbeitnehmer mit einem Monats-Verdienst von mindestens 5.200 Euro sind es demnach fast 22 Euro mehr, sofern die Beitragssätze im kommenden Jahr unverändert bleiben.

Wie sich die Ausgaben für die Krankenversicherung entwickeln, ist der SZ zufolge noch offen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.09.2014

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