Bericht: Verteidigungsministerium droht neues Drohnen-Debakel

Nach dem Scheitern des Euro-Hawk-Projekts steht das Verteidigungsministerium offenbar vor den gleichen Problemen bei einem Drohnen-Programm, das sie gemeinsam mit zwölf anderen Nato-Staaten von Sizilien aus betreiben will.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bei der Zulassung der Drohne durch die italienischen Behörden gebe es "derzeit ein Verzug von mehreren Monaten", räumte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ein, aus der "Zeit Online" zitiert. Der Erstflug sei "nach derzeitigem Sachstand" erst im Frühjahr 2016 möglich – wesentlich später als geplant. Den Euro Hawk hatte der damalige Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière gestoppt, weil es keine Aussichten gab, für das unbemannte Flugzeug eine Zulassung für den deutschen Luftraum zu erhalten.

Mehrere hundert Millionen Euro, die in das Projekt gesteckt worden waren, gingen damit verloren. Seine Nachfolgerin Ursula von der Leyen will den Euro Hawk jetzt allerdings wieder fliegen lassen, um das eigens entwickelte Überwachungssystem weiter zu testen. Für das Nato-Programm zur Bodenüberwachung aus der Luft sollen fünf Drohnen einer moderneren Global-Hawk-Version angeschafft werden.

Von den Gesamtkosten von 1,4 Milliarden Euro trägt Deutschland 457 Euro, also rund ein Drittel. Experten sehen nach laut "Zeit Online" aber auch in Italien und weiteren europäischen Ländern ernste Probleme für den Flugbetrieb der Drohne: In den Luftraum dürfe sie nur mit Sondergenehmigungen aufsteigen, weil sie den zivilen Flugverkehr gefährden könne. Deswegen habe die Drohne in Deutschland keine Zulassung bekommen, Österreich verweigerte der Nato im vergangenem Jahr den Überflug der Global Hawk.

Auch für den Regelflugbetrieb in Italien fehlt der Nato noch die Erlaubnis: Sie soll gemäß Programmplan erst "nach der Auslieferung und der Übergabe der unbemannten Luftfahrzeuge" angestrebt werden, schreibt "Zeit Online". Wann das sein wird, ist offen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.07.2015

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